Wichtig und dringlich: Neuerung bei der ÜL-Förderung!
Laut Schreiben des Bayer. Ministerium für Inneres, Sport &… vom Dez. 2019 ändert sich etwas bei der Beantragung der Vereinspauschale (ÜL-Förderung) bereits für 2020:
Frist: Mo, 2. März 2020 (Eingang oder Poststempel)
Quote: Weiterhin gilt die 4%-Quote, also kann für je 25 VereinsMitgl. (beim BLSV gemeldet) eine ÜL-Lizenz geltend gemacht werden, für 38 Mitgl. demnach 1½, für 50 zwei. Vereine mit hohem Jugend-Anteil können sogar bis zu 6 % geltend machen.
Vereine mit 24 oder weniger BLSV-Gemeldeten können keine Förderung bekommen.
Originalität: Nachdem einige Sportverbände (nun auch Schach) die Lizenzen nicht mehr vom BLSV, sondern vom DOSB ausstellen lassen, und diese nur elektronisch (PDF per eMail) versandt werden, die im Prinzip mehrfach ausgedruckt werden könne, gilt dass als ÜL-(C-/B-Trainer, Vereinsmanager, …)-Nachweis eines der Folgenden (1+2 wie gehabt) vorgelegt werden muss:
- Eindeutige Originale (Ausweisähnlich mit Foto und Stempel)
- Lizenzen auf Prägepapier des BLSV
- Neu: og. selbst ausgedruckte Lizenzen zusammen mit der vollständig ausgefüllten und unterschriebenen „Erklärung Lizenzinhaber/in„.
Es werden Stichproben angekündigt, die sicher stellen sollen, dass Lizenzen nicht doppelt eingereicht werden. Missbrauch stellt einen Straftatbestand dar.
Es ist aber weiterhin möglich, einen C-Trainer Schein auf 2 Vereine hälftig zu splitten oder beim B-Trainer die 1½ Lizenzen zu verteilen. Das wird in der unter (3) genannten Erklärung einzutragen sein.
Die Unterlagen (Vorgaben incl. Erklärung /Anlage2) finden sich unter den og. Links. Anlage 1 definiert nur die förderfähigen Lizenzen, zu denen alle C-, B- und A-Trainer-Scheine der Sportarten gehören (solange sie auch rechtzeitig verlängert wurden). Wer Zweifel oder Fragen hat, kann sich an mich wenden.
Dr. H. Bittner, 1. Vors. USV